
Wer an der Universität St.Gallen zur Ordentlichen Professorin (Ordinaria) oder zum Ordentlichen Professor (Ordinarius) ernannt wird, stellt sich in einer öffentlichen Antrittsvorlesung vor. Meist halten die Ordinarien ihre Antrittsvorlesung innerhalb eines Jahres nach ihrem Amtsantritt.
Neben den Ordinarien erhalten auch Privatdozierende das Recht, sich in einer Antrittsvorlesung vorzustellen. Antrittsvorlesungen von Privatdozierenden – von Personen, die an der Universität St.Gallen habilitiert wurden – finden grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Habilitation statt. Alle übrigen Dozierenden halten keine Antrittsvorlesungen.
Die Antrittsvorlesungen behandeln eine Vielzahl von Themen aus dem Bereich der Wirtschafts-, Rechts-, Sozial, Kultur- und Politikwissenschaften. Im Programmheft der öffentlichen Vorlesungen werden die Antrittsvorlesungen einmal im Semester angekündigt.